Todesängste ausgestanden: Diagnosemitteilung erfolgte nicht nur schonungslos, sondern war auch noch falsch!

Irren ist menschlich? Ja, doch leider kommen Diagnoseirrtümer im medizinischen Bereich nicht gerade selten vor. Meist geht der Patient dann auch noch leer aus. Anders aber in diesem Fall, der schon am 24.03.2003 vom Oberlandesgericht Bamberg (AZ: 4 U 172/02) entschieden wurde: Ein Patient wurde über viele Wochen im Ungewissen gelassen und hatte Todesängste ausgestanden, weil er glaubte, einen bösartigen Hodentumor zu haben. Schuld daran war ein vom Arzt verwechseltes Gewebestück. Dass in diesem Fall ein ...

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