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	<title>Ärzte-Ärger.de - Das Portal für Patienten und Geschädigte</title>
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		<title>Unerträgliche Zustände in Pflegeheimen?</title>
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		<pubDate>Mon, 15 Dec 2014 11:56:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Großmann]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Pflegefehler]]></category>

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		<description><![CDATA[Unhygienische Zustände, Verwahrlosung und zahlreiche vermeidbare Unfälle: Sieht so ein typisches deutsches Pflegeheim aus oder sind solche Horrorzustände die absolute Ausnahme? Kann man pflegebedürftige Angehörige tatsächlich noch guten Gewissens einem Heim anvertrauen? Diese Fragen muss man sich ernsthaft stellen, wenn man sich den folgenden Fall vor Augen führt: Der Sachverhalt, der dem Gerichtsurteil vom 25.05.2012 [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Unhygienische Zustände, Verwahrlosung und zahlreiche vermeidbare Unfälle: Sieht so ein typisches deutsches Pflegeheim aus oder sind solche Horrorzustände die absolute Ausnahme? Kann man pflegebedürftige Angehörige tatsächlich noch guten Gewissens einem Heim anvertrauen? Diese Fragen muss man sich ernsthaft stellen, wenn man sich den folgenden Fall vor Augen führt:</p>
<p style="text-align: justify;">Der Sachverhalt, der dem Gerichtsurteil vom 25.05.2012 (LG Nürnberg-Fürth, Az. 12 O 589/12) zugrunde liegt, offenbart jedenfalls fürchterliche Szenarien. In dem zu beurteilenden Fall warf der Kläger dem Pflegeheim vor, seine inzwischen verstorbene Mutter nicht ordnungsgemäß gepflegt und somit die vertraglichen Pflichten grob vernachlässigt zu haben. Speziell geht es unter anderem um folgende Vorwürfe: die hygienischen Zustände seien unerträglich gewesen (so sei die wiederholt blut-, kot- und urinbeschmutzte Bettwäsche nicht ausreichend häufig gewechselt worden); man habe die Mutter des Klägers regelrecht verwahrlosen lassen; eine unsachgemäße Lagerung und unzureichende Mobilisierung habe zu Wundlagerungen geführt und auch die Ernährung sei nicht auf die pflegebedürftige Mutter angepasst worden.</p>
<p style="text-align: justify;">Leider handelte es sich hierbei nicht um dramatische überzogene und haltlose Vorwürfe: Das Gericht sah es vielmehr als erwiesen an, dass sich die Ereignisse tatsächlich so abgespielt haben, denn dem beklagten Betreiber des Pflegeheims gelang es nicht, die Behauptungen als unrichtig zu entlarven.</p>
<p style="text-align: justify;">Grundsätzlich trägt zwar der Kläger im Zivilprozess die Beweislast (in diesem Fall also der Sohn der verstorbenen Heimbewohnerin). Diese Beweislast darf allerdings keine zu große Hürde darstellen, denn es muss auch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass der Anspruchsteller keinen Einblick in die genauen Betriebsabläufe des Pflegeheims besitzt. Demzufolge trifft den Beklagten in Fällen wie diesem eine sogenannte sekundäre Beweislast, das heißt, es reicht nicht aus, dass der Beklagte die Vorwürfe bestreitet, sondern darüberhinausgehend muss er ausnahmsweise ausführlich darlegen, weshalb die Behauptungen unrichtig sind.</p>
<p style="text-align: justify;">Dies ist dem Betreiber des Pflegeheims allerdings nicht gelungen, sodass das Gericht die Klage des Sohns der pflegebedürftigen Heimbewohnerin aufgrund dessen schlüssig dargelegten Schilderungen als überwiegend begründet ansah und die Beklagte dazu verurteilte, an den Kläger als Erben seiner malträtierten Mutter ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.500,- € nebst Zinsen zu leisten.</p>
<p style="text-align: justify;">Handelt es sich bei dieser Geschichte um einen tragischen Einzelfall oder finden sich in deutschen Pflegeheimen häufig derart desaströse Zustände vor?</p>
<p style="text-align: justify;">Die Gerichte haben sich jedenfalls in regelmäßigen Abständen mit derartigen Vorwürfen gegen die Betreiber von Pflegeheimen und (häufig überfordertes) Pflegepersonal zu beschäftigen.</p>
<p style="text-align: justify;">Häufig steht der Vorwurf im Raum, das entsprechende Pflegeheim habe seine Vertragspflichten verletzt. Wird eine pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim untergebracht, so wird zwischen den Parteien ein Heimvertrag abgeschlossen. Durch diesen entstehen für das Pflegeheim Obhutspflichten und Verkehrssicherungspflichten zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Bewohner. Welche konkreten Maßnahmen zu diesem Zweck getroffen werden müssen, ist maßgeblich abhängig von den Umständen des Einzelfalls, also insbesondere von dem körperlichen und geistigen Zustand des jeweiligen Bewohners. Eine pauschale Aussage hierzu lässt sich daher nicht treffen. Ein paar Aspekte müssen aber auf jeden Fall beachtet werden: das Heim muss dafür Sorge tragen, dass die hygienischen Verhältnisse einem bestimmten Standard entsprechen, dass für das leibliche Wohl der Bewohner gesorgt wird und dass Unfälle vermieden werden. Das sollte natürlich eigentlich selbstverständlich sein, aber die oben genannten Gerichtsurteile deuten darauf hin, dass es in der Praxis teilweise anders aussieht.</p>
<p style="text-align: justify;">Abschließend stellt sich die Frage, wie man das passende Pflegeheim für Angehörige findet. Auf jeden Fall sollte man sich bei der Auswahl eines bestimmten Pflegeheims viel Zeit nehmen und sich mit einigen wichtigen Fragen auseinandersetzen, damit man vor Albträumen verschont bleibt.</p>
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		<title>Arztbewertungsportale</title>
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		<pubDate>Mon, 10 Nov 2014 09:01:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Großmann]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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		<description><![CDATA[In den vergangenen Jahren hat die Nutzung von Arztbewertungsportalen stark zugenommen. Mit Hilfe solcher Portale können Patienten gezielt nach zu konsultierenden Ärzten suchen, sich über Bewertungen anderer Ärzte informieren und auch selbst Bewertungen über eigene Erfahrungen mit bestimmten Ärzten abgeben. Dass dieses Vorgehen nicht jedem Arzt gefällt, liegt auf der Hand &#8211; schließlich können negative [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">In den vergangenen Jahren hat die Nutzung von Arztbewertungsportalen stark zugenommen. Mit Hilfe solcher Portale können Patienten gezielt nach zu konsultierenden Ärzten suchen, sich über Bewertungen anderer Ärzte informieren und auch selbst Bewertungen über eigene Erfahrungen mit bestimmten Ärzten abgeben. Dass dieses Vorgehen nicht jedem Arzt gefällt, liegt auf der Hand &#8211; schließlich können negative Aussagen auch geschäftsschädlich sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Den von einer negativen Bewertung betroffenen Arzt wird vor allem interessieren, ob er hiergegen vorgehen und die Eintragung löschen lassen kann. Außerdem ist er möglicherweise daran interessiert zu erfahren, wer die Bewertung abgegeben hat. Doch hat er ein Recht auf diese Kenntnis?</p>
<p style="text-align: justify;">Mit dieser Frage hatten sich kürzlich auch die Gerichte zu befassen. Ganz so einfach schien die Beantwortung der Frage nicht zu sein, immerhin ging der Fall durch mehrere Instanzen: In der Berufungsinstanz gegen das zusprechende Urteil des <strong>LG Stuttgart</strong> (Urteil vom 11.01.2013, AZ. 11 O 172/12) bestätigte das <strong>OLG Stuttgart</strong> mit Urteil vom 26.06.2013, AZ. 4 U 28/13 die erstinstanzliche Entscheidung. Der klagende Arzt könne die Unterlassung der Verbreitung der von ihm beanstandeten Behauptungen verlangen und ihm sei Auskunft über Namen und Anschrift des Verfassers der beanstandeten Bewertung zu erteilen.</p>
<p style="text-align: justify;">Dagegen wurde Revision, beschränkt auf den Auskunftsanspruch,  eingelegt, sodass letztendlich der <strong>BGH</strong> &#8211; VI ZR 345/13 &#8211; mit Urteil vom 01.07.2014 zu entscheiden hatte. Der BGH sah keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage zur Herausgabe der Nutzerdaten; die beklagte Betreiberin des Internetportals sei gemäß § 12 Abs. 2 Telemediengesetz (TMG) nicht zur Herausgabe der Anmeldedaten, die zur Bereitstellung der Portalnutzung erhoben wurden, befugt. Hintergrund dieser Vorschrift sind datenschutzrechtliche Gründe. Jemand, der auf einem Arztbewertungsportal anonym eine Bewertung abgibt, muss also nicht fürchten, von dem betroffenen Arzt identifiziert zu werden.</p>
<p style="text-align: justify;">In einem anderen Fall ging es um die Frage, ob der Arzt einen Anspruch auf Löschung seiner Daten aus einem Arztbewertungsportal hat. Auf einem Portal zur Arztsuche und Arztbewertung erschien der betreffende Arzt mit Angabe seines Namens, seiner Fachrichtung und seiner Praxisanschrift. Darüber hinaus waren auch Bewertungen dieses Arztes auf dem Portal vorzufinden. Dem Arzt war dies nicht recht; er wollte weder auf der Internetseite bewertet werden noch überhaupt mit irgendwelchen Daten dort auftauchen. Er zog daher vor Gericht, verlangte die Löschung sämtlicher Daten aus dem Portal &#8211; und scheiterte mit diesem Anliegen (vgl. <strong>BGH</strong>, Urteil vom 23.09.2014, AZ. VI ZR 358/13).</p>
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		<title>Wie neutral sind Gutachter?</title>
		<link>http://www.aerzte-aerger.de/wie-neutral-sind-gutachter/</link>
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		<pubDate>Mon, 10 Nov 2014 08:27:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Großmann]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Thema des Monats]]></category>

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		<description><![CDATA[Gutachter sind bei Gericht unerlässlich; ihrer Tätigkeit kommt bei Gerichtsverfahren häufig eine entscheidende Rolle zu. Die Beweiserhebung durch Sachverständige ist in den §§ 402 – 413 ZPO geregelt. Gutachter werden beauftragt, wenn dem Gericht die medizinische, psychologische oder psychiatrische Sachkunde fehlt. Ihre Aufgabe ist es, unabhängig und neutral zu einer konkreten Fragestellung des Gerichts Stellung [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Gutachter sind bei Gericht unerlässlich; ihrer Tätigkeit kommt bei Gerichtsverfahren häufig eine entscheidende Rolle zu. Die Beweiserhebung durch Sachverständige ist in den §§ 402 – 413 ZPO geregelt.</p>
<p style="text-align: justify;">Gutachter werden beauftragt, wenn dem Gericht die medizinische, psychologische oder psychiatrische Sachkunde fehlt. Ihre Aufgabe ist es, unabhängig und neutral zu einer konkreten Fragestellung des Gerichts Stellung zu nehmen und ihren Sachverstand als Gehilfe des Richters mitzuteilen. Der Richter ist letztlich zwar nicht an die Einschätzung des Sachverständigen gebunden, in der Regel wird er ihr aber folgen. Theoretisch kommt den Gutachtern also eine wichtige verantwortungsvolle Rolle zu. Praktisch wird dies aber möglicherweise überschätzt. Denn welchen Wert haben die erstellten Gutachten, wenn die Gutachter bei ihrer Tätigkeit nicht die von ihnen erforderliche Neutralität an den Tag legen?</p>
<p style="text-align: justify;">Eine Befragung von Gutachtern hat aufgezeigt, dass manche von ihnen bei der Auftragserteilung vom Gericht (teilweise nur ein Einzelfällen, teilweise aber auch häufig) eine Tendenz signalisiert bekommen haben. Die Ergebnisse der Befragung von <strong>Jordan/Gresser</strong> werden in der Fachzeitschrift &#8220;Der Sachverständige&#8221; veröffentlicht. Selbstverständlich sollte der Gutachter sich trotz signalisierter Tendenz ein eigenes Bild von dem Fall und dem zu begutachtenden Problem machen, aber die durch das Gericht signalisierte Tendenz gewinnt an Einfluss, wenn man bedenkt, dass viele Gutachter wirtschaftlich von den Gutachtenaufträgen abhängig sind: Insgesamt gaben rund 22% der Sachverständigen an, mehr als 50% ihrer Einnahmen aus gutachterlichen Tätigkeiten zu erwirtschaften. Von denjenigen Gutachtern, die zugegeben hatten, entweder in Einzelfällen oder sogar häufig eine Tendenz vom Gericht genannt bekommen zu haben, waren es sogar ca. 40 Prozent, die angaben, etwa die Hälfte ihrer Einnahmen aus Gutachtertätigkeiten zu erzielen. Entscheidend ist natürlich noch, wie viele Gutachter denn bei den durch das Gericht erteilten Aufträgen eine Tendenz zu spüren bekamen. Insgesamt beläuft sich die Ziffer hier auf knapp 25 Prozent, wobei zwischen den einzelnen untersuchten Berufszweigen (darunter Zahnärzte, Humanmediziner, Psychologen und Psychiater) jedoch massive Unterschiede festzustellen waren.</p>
<p style="text-align: justify;">Es mehren sich inzwischen allerdings auch die Stimmen, die die Stichhaltigkeit der dargestellten Studie in Zweifel ziehen und die Ansicht vertreten, dass infolge der Befragung eine abstrakte Gefahr zu einer regelrechten Bedrohung dramatisiert werde. Wenn knapp 25 Prozent der Gutachter im Verlauf ihrer Gutachtentätigkeit einmal erlebt habe, dass der Richter eine Tendenz vorgegeben hat, so bedeute das schließlich auch, dass 75 Prozent der Gutachter solch eine Praxis noch nie erlebt hätten. Im Übrigen lasse sich wohl nur schwer feststellen, inwiefern die Gutachter im Falle einer signalisierten Tendenz ebendieser gefolgt sind und sich haben beeinflussen lassen.</p>
<p style="text-align: justify;">Abschließend lässt sich festhalten, dass die Rolle von Sachverständigen nach wie vor sehr wichtig und unerlässlich ist. Es stellt sich lediglich die Frage, wie der möglichen Gefahr der Einflussnahme durch die Gerichte und der infrage stehenden Neutralität der Gutachter (ggf. vorbeugend) zu begegnen ist. Hilfreich könnte zum Beispiel ein Katalog mit Mindestkriterien in fachlicher und persönlicher Hinsicht sein. Für die Festlegung einer Mindestqualifikation sprechen sich auch viele Gutachter selbst aus. Insgesamt würde es dem Begutachtungswesen nicht schaden, mehr Transparenz und Überprüfbarkeit zu gewährleisten.</p>
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		<title>Chirurgen ohne Übung</title>
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		<pubDate>Fri, 19 Sep 2014 08:59:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Großmann]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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		<description><![CDATA[Kaum ein Patient würde sich unbeschwert in die Hände eines Chirurgen begeben, von dem er weiß, dass dieser die durchzuführende Maßnahme bisher nur wenige Male durchgeführt hat, dem es somit an einschlägiger Erfahrung mangelt. Doch neuen Erkenntnissen zufolge kommt es öfter vor, als man es zu denken wagt, dass ungeübte Chirurgen eine Operation vornehmen. Für [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Kaum ein Patient würde sich unbeschwert in die Hände eines Chirurgen begeben, von dem er weiß, dass dieser die durchzuführende Maßnahme bisher nur wenige Male durchgeführt hat, dem es somit an einschlägiger Erfahrung mangelt. Doch neuen Erkenntnissen zufolge kommt es öfter vor, als man es zu denken wagt, dass ungeübte Chirurgen eine Operation vornehmen. Für den Patienten kann das natürlich fatale Folgen haben: Es bedarf wohl keines weiteren Nachweises, dass umso häufiger Komplikationen auftreten, je weniger ein Chirurg mit einer bestimmten Operation oder Behandlung vertraut ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Ein Appell an die Ärzte, nur solche Operationen durchzuführen, denen sie gewachsen sind, wird wohl kaum zur Lösung des Problems beitragen. Das dachte sich vermutlich auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der die sog. Mindestmengenregelungen gemäß § 137 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB V geschaffen hat. Die Mindestmengenregelung ist seit dem Jahr 2004 in Kraft und hat zum Inhalt, dass bestimmte Eingriffe nur in solchen Kliniken durchgeführt werden dürfen, die bei diesen Eingriffen eine Mindestanzahl pro Jahr vorweisen können. Unterlagen im Jahr 2004 zunächst nur 4 Eingriffe dieser Mindestmengenregelung, sind derzeit<strong> 8</strong> umfasst:</p>
<p>1. Lebertransplantationen<br />
2. Nierentransplantationen<br />
3. komplexe Eingriffe am Organsystem Ösophagus (Speiseröhre)<br />
4. komplexe Eingriffe am Organsystem Pankreas (Bauchspeicheldrüse)<br />
5. Stammzellentransplantation<br />
6. Kniegelenk-Totalendoprothesen<br />
7. koronar-chirurgische Eingriffe<br />
8. Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit Geburtsgewicht von weniger als 1.250 Gramm,</p>
<p>wobei allerdings durch Beschlüsse vom 15.09.2011 bzw. 19.01.2012 hinsichtlich der Nummern 6 und 8 befristete Außervollzugsetzungen erfolgt sind.</p>
<p style="text-align: justify;">Angesichts des 10-jährigen Bestehens der Mindestmengenregelungen ist es an der Zeit, ihre Wirksamkeit zu überprüfen. So sinnvoll die Idee einer Mindestmengenregelung auch sein mag, so ernüchternd muss leider das Urteil hierzu ausfallen: In der Praxis hat sich die Regelung bislang leider nicht bewähren können. Es hat sich gezeigt, dass die Regelung häufig unterlaufen wird und bestimmte Eingriffe selbst in solchen Kliniken durchgeführt werden, die die Mindestzahlen nicht erreichen. Die Annahme, dass in diesen Fällen jeweils ein beachtlicher Ausnahmegrund vorgelegen hat (das wäre z.B. dann der Fall, wenn es sich um einen Notfalleingriff handelt, der nicht aufgeschoben werden kann), ist sicherlich naiv. So viele Ausnahmefälle oder Notfälle kann es gar nicht geben. Die Analyse zur Umsetzung der Mindestmengenvorgaben spricht nämlich davon, dass je nach Eingriff 16 bis 68 Prozent der Eingriffe in Abteilungen stattfinden, welche die Mindestmengenvorgaben nicht erfüllen.</p>
<p style="text-align: justify;">Es ist zwar einzuräumen, dass in Deutschland pro Jahr von den insgesamt ca. 17 Millionen Behandlungsfällen nur ein Prozent unter die Mindestmengenregelung fällt, sodass letztlich die Gefahr, in einer Klinik mit zu geringen Fallzahlen (und durch ungeübte Chirurgen) behandelt zu werden, relativ gering erscheint. Aber bedenken ist, dass die Mindestmengenregelung bisher nur für die oben genannten 8 spezifischen Maßnahmen gilt. Das Problem, dass zu häufig Operationen von nicht hinreichend versierten Chirurgen durchgeführt werden, besteht weitgehend unabhängig von der Mindestmengenregelung. Auch zahlreiche andere Eingriffe dürften so komplex und schwierig sein, dass nur erfahrene Chirurgen hier zum Operationsbesteck greifen sollten. Und wer muss letztlich unter diesen Umständen leiden? Richtig: Die Patienten.</p>
<p>Quellen:</p>
<p>- Artikel &#8220;Ungeübte Chirurgen in deutschen Kliniken&#8221; FAZ vom 20.08.2014<br />
- Jauch, Mindestmengenregelung gescheitert?, in: Deutsches Ärzteblatt, Jg. 111, S. 547<br />
- Peschke et al., Umsetzung der Mindestmengenvorgaben: Analyse der DRG-Daten, in: Deutsches Ärzteblatt, Jg. 111, S. 556</p>
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		<title>Aufklärung über Risiko der Darmperforation bei Darmspiegelung</title>
		<link>http://www.aerzte-aerger.de/aufklaerung-ueber-risiko-der-darmperforation-bei-darmspiegelung/</link>
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		<pubDate>Fri, 05 Sep 2014 14:05:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Großmann]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Aufklärungsversäumnisse]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei einer Darmspiegelung (Koloskopie) ist es ein durchaus nicht seltenes Risiko, dass hierbei der Darm perforiert wird. Das kann zu einer lebensbedrohlichen Bauchhöhlenentzündung und dem Erfordernis einer operativen Behandlung führen. Folglich muss der behandelnde Arzt umfassend über entsprechende Behandlungsrisiken aufklären und darf sich dabei weder auf vom Patienten zu unterzeichnende nichtssagende Einverständniserklärungen zurückziehen, noch die [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Bei einer Darmspiegelung (Koloskopie) ist es ein durchaus nicht seltenes Risiko, dass hierbei der Darm perforiert wird. Das kann zu einer lebensbedrohlichen Bauchhöhlenentzündung und dem Erfordernis einer operativen Behandlung führen. Folglich muss der behandelnde Arzt umfassend über entsprechende Behandlungsrisiken aufklären und darf sich dabei weder auf vom Patienten zu unterzeichnende nichtssagende Einverständniserklärungen zurückziehen, noch die ihm bekannten Risiken beschönigen.</p>
<p style="text-align: justify;">In dem vom <strong>OLG Hamm</strong> – 26 U 85/12 – mit Urteil vom 03.09.2013 rechtskräftig entschiedenen Fall war der klagende Patient nach Feststellung des Gerichts nur oberflächlich durch weitgehend inhaltslose Formulare aufgeklärt worden; dies ersetze nicht das erforderliche Aufklärungsgespräch, so das Gericht.</p>
<p style="text-align: justify;">Hier war bei dem Kläger durch die eingetretene Darmperforation eine Bauchfellentzündung mit der Folge weiterer Operationen und einer über Monate gehenden intensiv-medizinischen Behandlung eingetreten. Er ist frühberentet und zu 100 % behindert, es musste ein künstlicher Darmausgang gelegt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Wegen einer nicht ordnungsgemäßen Aufklärung hat ihm das OLG Hamm ein Schmerzensgeld in Höhe von 220.000,00 € zugesprochen.</p>
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		<title>Funktionsverlust der linken Schulter aufgrund fehlerhafter Operationsmethode</title>
		<link>http://www.aerzte-aerger.de/funktionsverlust-der-linken-schulter-aufgrund-fehlerhafter-operationsmethode/</link>
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		<pubDate>Thu, 04 Sep 2014 13:48:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Großmann]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Behandlungsfehler]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Klägerin wurde aufgrund ihrer Schulterbeschwerden in einem Krankenhaus in Soest operiert. Dies hatte die Versteifung ihrer linken Schulter zur Folge, sodass ihr linker Arm funktionsunfähig wurde. Das OLG Hamm – 26 U 4/13 – hat das in seinem Urteil vom 01.07.2014 als grob fehlerhaft bewertet. Dies gelte sowohl für die gewählte Operationsmethode (offene Schultergelenks-operation) [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die Klägerin wurde aufgrund ihrer Schulterbeschwerden in einem Krankenhaus in Soest operiert. Dies hatte die Versteifung ihrer linken Schulter zur Folge, sodass ihr linker Arm funktionsunfähig wurde.</p>
<p style="text-align: justify;">Das <strong>OLG Hamm</strong> – 26 U 4/13 – hat das in seinem Urteil vom 01.07.2014 als grob fehlerhaft bewertet. Dies gelte sowohl für die gewählte Operationsmethode (offene Schultergelenks-operation) als auch für die mangelhafte Durchführung der Operation selbst. Richtig gewesen wäre allein ein arthro-skopischer Eingriff zur Entfernung des Schleimbeutels und zur Dekompression der Enge im Schultergelenk gewesen.</p>
<p style="text-align: justify;">Im Rahmen der Operation waren wesentliche Teile des Schulterdachs entfernt worden, hierdurch wurde es zerstört.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Klägerin wurde vom Gericht ein Schmerzensgeld in beachtlicher Höhe von 50.000,00 € zugesprochen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>In punkto Wartezeit keine Verbesserung</title>
		<link>http://www.aerzte-aerger.de/in-punkto-wartezeit-keine-verbesserung/</link>
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		<pubDate>Wed, 03 Sep 2014 08:49:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Großmann]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Koalitionsvertrag sollte es richten, doch getan hat sich hinsichtlich der teils langen Wartezeiten auf einen Arzttermin bisher nichts. Im CDU/SPD- Koalitionsvertrag wurde festgelegt, dass Patienten künftig nicht länger als 4 Wochen auf einen Arzttermin warten sollten. Sollte der Patient innerhalb dieser Zeit keinen Termin bekommen können, kann er sich an die Termin-Servicestelle wenden. Kann [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Der Koalitionsvertrag sollte es richten, doch getan hat sich hinsichtlich der teils langen Wartezeiten auf einen Arzttermin bisher nichts. Im CDU/SPD- Koalitionsvertrag wurde festgelegt, dass Patienten künftig nicht länger als 4 Wochen auf einen Arzttermin warten sollten. Sollte der Patient innerhalb dieser Zeit keinen Termin bekommen können, kann er sich an die Termin-Servicestelle wenden. Kann auch dadurch kein Termin vermittelt werden, so steht es dem Patienten frei, sich auf Kosten der niedergelassenen Ärzte an eine Klinik zu wenden.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
Ein Test, den die Redaktion der <strong>FAS</strong> im Juni 2014 durchführte, hat jedoch gezeigt, dass sich trotz des verheißungsvollen Plans der Koalition in der Praxis nichts geändert hat: „Mehr als die Hälfte der Kassenpatienten wartet beim Facharzt länger als vier Wochen auf einen Termin oder bekommt überhaupt keinen – sofern sie keine dringenden Notfälle sind“ (FAS vom 15.06.2014).</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
Wir wollen der Sache näher auf den Grund gehen und fragen: Was ist die Ursache für die langen Wartezeiten? Die Politik, die Patienten, die Ärzte, ein etwaiger Ärztemangel? Vermutlich haben alle dieser Aspekte einen gewissen Anteil an der Misere.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
Es gibt Patienten, deren Verhalten in Bezug auf Arztbesuche fragwürdig erscheint. So gehen etwa einige Patienten bei jeder Kleinigkeit (etwa bei einem Räuspern oder leichtem Kratzen im Hals) zum Arzt. Andere gehen von einem Arzt zum nächsten. Hierüber berichtete auch <strong>Der Spiegel</strong> in der Ausgabe 13/2014 unter dem Stichwort „Ärzte-Hopping“. Demnach gehen einige Patienten pro Jahr zu einer Vielzahl von Ärzten – häufig konsultieren sie sogar mehrere Ärzte derselben Fachrichtung. Besonders ältere Menschen sind häufiger in einer Arztpraxis anzutreffen; einmal pro Woche den Arzt aufzusuchen ist für einige ältere Versicherte keine Ausnahme – und das hängt nicht nur damit zusammen, dass sie tatsächlich häufiger an Krankheiten leiden, sondern scheint auch mit Vereinsamung und sozialem Kommunikationsverhalten zu tun haben. Letztlich führt ein solches Patientenverhalten dazu, dass für schwerer Erkrankte Ressourcen fehlen.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
Aber auch die Ärzte selbst sind Teil der Misere: Immer wieder hat man das Gefühl (das sich in vielen Fällen auch bestätigt hat), dass Privatpatienten Kassenpatienten vorgezogen werden. Fraglich ist allerdings, inwiefern man dies den Ärzten zum Vorwurf machen kann, denn auch Ärzte müssen ökonomisch denken. Jede Praxis hat ein bestimmtes Budget. Überschreitet eine Praxis sodann eine bestimmte Anzahl an Kassenpatienten, so erhält sie für jeden weiteren Patienten weniger Geld. Eine Einkommenssteigerung seitens der Ärzte ist in dem Fall nur möglich, wenn sie mehr Privatpatienten behandeln oder Behandlungen durchführen, für die die Patienten selbst aufkommen müssen (sogen. IGEL-Leistungen). Sicherlich ist anzunehmen, dass zahlreiche Ärzte nicht weniger als 60 Stunden pro Woche arbeiten und bemüht sind, die Wartezeiten für Patienten möglichst kurz zu halten.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
Gibt es also zu wenige Ärzte für zu viele Patienten? Wir hatten uns bereits in einem anderen Aufsatz mit dem Thema „Ärztemangel“ auseinandergesetzt (siehe: „Droht Deutschland ein Ärztemangel?“). Das Fazit lautete, dass es wohl keinen flächendeckenden Ärztemangel gibt oder die Befunde jedenfalls nicht eindeutig sind. Außerdem werden Stimmen laut, die meinen, es gebe nicht zu wenige Ärzte; tatsächlich würden sich sogar gerne einige Ärzte (darunter wohl in erster Linie Therapeuten) selbstständig machen wollen, doch mache die Politik diesem Vorhaben einen Strich durch die Rechnung, und zwar durch die Bedarfsplanungsrichtlinien. Es ist so, dass Ärzte nicht nach Belieben eine Praxis eröffnen können, sondern häufig erst warten müssen, bis ein anderer Arzt seine Praxis geschlossen hat. Die Zahl der Praxen ist begrenzt und wird durch die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen festgelegt. Diese Restriktion soll den Kassenarztpraxen eine Art Grundeinkommen sichern. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) erhalten von den Krankenkassen eine bestimmte Summe, die sie auf alle Ärzte verteilen müssen. Gibt es allerdings zu viele niedergelassene Ärzte, so sinkt entsprechend das Honorar für alle Ärzte.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
Das Thema „Wartezeit“ ist also viel komplexer, als es zunächst scheinen mag. Insofern ist unklar, wie das Problem mit den langen Wartezeiten in den Griff zu kriegen ist. Eine Lösung scheint in kurzer Zeit nicht in Sicht zu sein.</p>
<p>&nbsp;<br />
Quellen:<br />
- Artikel „Fünf Wochen auf den Arzt warten“ in der FAS vom 15.06.2014<br />
- „Weltmeister beim Ärzte-Hopping“, Der Spiegel 13/2014, S. 109</p>
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		<title>Depressionen: Mehr Falschbehandlung geht kaum</title>
		<link>http://www.aerzte-aerger.de/depressionen-mehr-falschbehandlung-geht-kaum/</link>
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		<pubDate>Tue, 02 Sep 2014 10:22:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Großmann]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Thema des Monats]]></category>

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		<description><![CDATA[Unabhängig davon, ob man die Depression als neue Volkskrankheit ansieht oder sich anderen Stimmen anschließt, die für die Existenz der Depression evolutionäre Gründe anführen: Fest steht nun jedenfalls, dass kaum ein anderes Krankheitsbild so häufig falsch behandelt wird wie die Depression. In dem Zusammenhang hört man teilweise von zu häufigen Behandlungen, manchmal liest man konträr [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Unabhängig davon, ob man die Depression als neue Volkskrankheit ansieht oder sich anderen Stimmen anschließt, die für die Existenz der Depression evolutionäre Gründe anführen: Fest steht nun jedenfalls, dass kaum ein anderes Krankheitsbild so häufig falsch behandelt wird wie die Depression. In dem Zusammenhang hört man teilweise von zu häufigen Behandlungen, manchmal liest man konträr dazu aber auch von zu wenigen Behandlungen. So widersprüchlich diese Aussagen auch klingen mögen: es ist etwas Wahres dran. Während Patienten mit leichten Depressionen häufig mit zu vielen Psychopharmaka behandelt werden, wird die sachgerechte Behandlung schwerer Depressionen erschreckend oft vernachlässigt. Drei Viertel der Patienten mit schweren Depressionen werden unzureichend behandelt und viele schwer Depressive erhalten nur eine Monotherapie, also entweder Psychopharmaka oder Psychotherapie. Eine angemessene Kombinationsbehandlung aus Antidepressiva- und Psychotherapie mit entsprechender Mindestdauer bekommen nur 12%, und eine angemessene stationäre Behandlung nur 14%. Diese Missstände deckte eine neue Studie der<strong> Bertelsmann-Stiftung</strong> auf.</p>
<p style="text-align: justify;">Daneben wurden noch weitere gravierende Ungereimtheiten festgestellt:</p>
<p style="text-align: justify;">So wird jungen Menschen zwar schnell geholfen &#8211; sie bekommen zügig einen Therapieplatz -, doch zählen sie auch zu der Patientengruppe, die meist mehr Medikamente erhalten als ihnen guttut. Ältere Menschen hingegen haben große Probleme, an einen Therapieplatz zu kommen. Im Vergleich zu Jüngeren hat von den älteren Patienten nur ein geringer Bruchteil einen Psychotherapeuten gefunden. Mit zunehmendem Alter steigt vor allem das Risiko, dass die Depression gänzlich unbehandelt bleibt: 25% der über 60-jährigen Patienten mit schweren Depressionen erhalten gar keine Behandlung.</p>
<p style="text-align: justify;">Ein weiteres Problemfeld ist die Diagnosequalität. Diese lässt in der Mehrzahl aller Fälle zu wünschen übrig. Offenbar wird in vielen Fällen die Diagnose leichtfertig und undifferenziert gestellt. So wird etwa beispielsweise eine Depression diagnostiziert, aber deren Schweregrad nicht angegeben. Dies ist im Hinblick auf eine angemessene Behandlung fatal, denn ohne eine spezifische Diagnose kann man wohl kaum eine angemessene Behandlung bestimmen.</p>
<p style="text-align: justify;">Schlussendlich spielt auch der Wohnort eine entscheidende Rolle bei der Frage, ob ein Mensch als depressiv eingestuft wird. Ausgerechnet diejenigen Bundesländer, denen eine hohe Lebensqualität zugesprochen wird – nämlich Bayern und Baden-Württemberg -, weisen die höchsten Zahlen an Depressionsdiagnosen auf. Ob dies daran liegt, dass es dort tatsächlich mehr Depressive gibt? Das wird man wohl kaum annehmen können. Plausibler scheint die Erklärung, dass es dort eine höhere Anzahl an praktizierenden Ärzten und Psychologen gibt. Allerdings scheint dieser Erklärungsversuch im Widerspruch zu der Feststellung der Bertelsmann-Studie zu stehen, dass Kreise im Norden und in der Mitte Deutschlands höhere Raten an angemessen behandelten Patienten vorweisen können als der Osten und der Süden. Was der Grund für die deutlichen regionalen Unterschiede bezüglich der Diagnosestellung und der Behandlung ist, lässt sich an dieser Stelle nicht abschließend klären.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Studie der Bertelsmann-Stiftung zeigt auf, dass es rund um Depressionen vielfältige Probleme gibt. Dass aber gerade bei der Behandlung von Depressionen so vieles im Argen liegt, ist ein kaum erträglicher Zustand – handelt es sich bei Depressionen doch um eine der häufigsten und folgenreichsten Krankheiten. Fast jeder fünfte Mensch leidet im Laufe seines Lebens an einer Depression. Wird sie nicht ausreichend behandelt, kann sie einen chronischen Verlauf annehmen.</p>
<p style="text-align: justify;">Dramatisch sind außerdem die hohen Anzahlen an Suiziden infolge von Depressionen: etwa einer von sieben Menschen mit einer schweren depressiven Störung stirbt durch Suizid. Erfreulicherweise ging die Anzahl an Suiziden in den letzten Jahren zwar deutlich zurück, aber dennoch reden wir immer noch von ca. 10.000 Suiziden pro Jahr. Und jeder einzelne Fall ist einer zu viel.</p>
<p style="text-align: justify;">Jüngstes tragisches Beispiel ist der Hollywood-Star Robin Williams. Er nahm sich offenbar am 11.08.2014 nach jahrelangem Kampf gegen Alkoholprobleme und Depressionen das Leben.</p>
<p>Quellen:<br />
- „Zu viel, zu wenig“, Der Spiegel 12/2014<br />
- <a href="https://depression.faktencheck-gesundheit.de/fachinformation/zahlen-daten-fakten/">https://depression.faktencheck-gesundheit.de/fachinformation/zahlen-daten-fakten/</a><br />
-<a href="%20http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xchg/bst/hs.xsl/nachrichten_120516.htm"> http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xchg/bst/hs.xsl/nachrichten_120516.htm</a><br />
- <a href="http://www.focus.de/gesundheit/studie-in-deutschland-die-haelfte-der-depressiven-wird-nicht-richtig-behandelt_id_3699361.html">http://www.focus.de/gesundheit/studie-in-deutschland-die-haelfte-der-depressiven-wird-nicht-richtig-behandelt_id_3699361.html</a><br />
- <a href="http://www.sueddeutsche.de/wissen/kampf-gegen-die-depression-eine-graue-bilanz-1.126009">http://www.sueddeutsche.de/wissen/kampf-gegen-die-depression-eine-graue-bilanz-1.126009</a></p>
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		<title>Rückenbeschwerden und der zu schnelle Griff zum Skalpell. Können Medizinregister davor schützen?</title>
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		<pubDate>Thu, 14 Aug 2014 07:58:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Großmann]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Thema des Monats]]></category>

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		<description><![CDATA[Waren es im Jahr 2005 noch 326.962 Eingriffe, die an der Wirbelsäule vorgenommen wurden, so stieg die Zahl innerhalb weniger Jahre auf 734.644 im Jahr 2011 an. Das zeigt, dass heutzutage deutlich mehr Eingriffe an der Wirbelsäule vorgenommen werden, als noch vor wenigen Jahren. Dass die Häufigkeit an Rückenbeschwerden ebenso stark angestiegen ist, kann stark [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Waren es im Jahr 2005 noch 326.962 Eingriffe, die an der Wirbelsäule vorgenommen wurden, so stieg die Zahl innerhalb weniger Jahre auf 734.644 im Jahr 2011 an. Das zeigt, dass heutzutage deutlich mehr Eingriffe an der Wirbelsäule vorgenommen werden, als noch vor wenigen Jahren.</p>
<p style="text-align: justify;">Dass die Häufigkeit an Rückenbeschwerden ebenso stark angestiegen ist, kann stark bezweifelt werden. Deutlich näher liegt der Verdacht, dass der Griff zum Skalpell viel zu schnell erfolgt. Dabei sollte inzwischen hinlänglich bekannt sein, dass Operationen erst dann erfolgen sollten, wenn andere Behandlungsmaßnahmen (z.B. Physio- und Schmerztherapie) bereits ausgeschöpft wurden.</p>
<p style="text-align: justify;">Das gilt nicht nur für Rückenoperationen, sondern auch für andere operative Maßnahmen wie etwa den Einsatz von Hüft- oder Kniegelenksprothesen.<br />
Medizinregister können zwar keinen Schutz vor zu häufigen und voreiligen Griffen zum Operationsbesteck gewähren, aber sie können zumindest auf Dauer insgesamt zu einer Verbesserung der Versorgungsqualität führen.</p>
<p style="text-align: justify;">Eines der zahlreichen Medizinregister ist das Endoprothesenregister. Lief dieses zunächst nur im Probebetrieb mit ca. vierzig teilnehmenden Kliniken, können sich seit Anfang des Jahres 2014 bundesweit alle interessierten Krankenhäuser an dem Endoprothesenregister beteiligen. Bislang haben sich über 240 Kliniken angemeldet, die der Registerstelle einige Daten bezüglich der von ihnen durchgeführten Prothesenoperationen übermitteln. Die Datenbank umfasst derzeit mehr als 38.000 Einträge. Zu den Daten zählen der Barcode des Implantats sowie pseudonymisierte Patientendaten.</p>
<p style="text-align: justify;">So ist es in der Folge möglich, jedes einzelne transplantierte Produkt später wieder ausfindig zu machen und Patienten für den Fall, dass etwa Materialschwächen oder andere Produktmängel vorliegen (man denke an den Skandal mit den mangelhaften Brustimplantaten der französischen Firma PIP!) zu informieren. Außerdem kann durch ein solches Register nachgehalten werden, wie häufig die einzelnen Kliniken weitere Operationen durchführen, also wie häufig Revisionen und Wechseloperationen stattfinden.</p>
<p style="text-align: justify;">Im Hinblick auf die Vorzüge eines solchen Registers – namentlich zur Qualitätssicherung, der Verbesserung der Versorgungsqualität und der Weiterentwicklung der endoprothetischen Verfahren – bleibt zu hoffen, dass sich das Endoprothesenregister noch weiter durchsetzt. Ziel des Registers ist es laut dessen Geschäftsführer Prof. Dr. Joachim Hassenpflug, in Zukunft alle Eingriffe im Bereich der Endoprothetik – mithin etwa 400.000 jährlich – zu erfassen.</p>
<p style="text-align: justify;">Wo wir gerade schon beim Thema Register sind: Es gibt übrigens auch noch ein Traumaregister. In Deutschland gibt es bis zu 35.000 Schwerverletzte und in das Traumaregister sollen möglichst viele Daten über die Versorgung ebendieser Patientengruppe eingetragen werden. 572 Kliniken nehmen derzeit an der Registrierung teil und im Jahr 2012 wurden fast 29.000 Meldungen in das Register aufgenommen. Die Auswertung der Registerdaten hat ergeben, dass heutzutage deutlich mehr Schwerverletzte überleben als noch vor 20 Jahren: während in den neunziger Jahren jeder Vierte an den Folgen seiner schweren Verletzungen starb, überleben heute 9 von 10 Schwerverletzten. Auch Klinikabläufe konnten infolge der Registerauswertung verbessert werden.</p>
<p>Und welche Register hat die Medizinbranche noch zu bieten? Die Liste an medizinischen Registern ist endlos. Insofern seien hier nur einige wenige aufgeführt:</p>
<p>- Mukoviszidose-Register<br />
- Deutsches IVF-Register<br />
- Berliner Herzinfarktregister<br />
- Herzschrittmacher-Register<br />
- Multiple Sklerose Register<br />
- Deutsches Kinderkrebsregister<br />
- Deutsches Reanimationsregister</p>
<p>Quellen:<br />
- „Es muss nicht gleich das Skalpell sein“, FAZ vom 30.10.2013<br />
- Endoprothesenregister Deutschland:<a title="eprd" href="%20http://www.eprd.de/ " target="_blank"> http://www.eprd.de/ </a><br />
- <a title="Medizinregister" href="http://www.arztbibliothek.de/themenschwerpunkt/themen-von-a-z/medizinregister" target="_blank">http://www.arztbibliothek.de/themenschwerpunkt/themen-von-a-z/medizinregister</a></p>
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		<title>Recht auf ärztliche Zweitmeinung</title>
		<link>http://www.aerzte-aerger.de/recht-auf-arztliche-zweitmeinung/</link>
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		<pubDate>Fri, 01 Aug 2014 11:03:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Großmann]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Thema des Monats]]></category>

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		<description><![CDATA[Rät ein Arzt oder eine Ärztin dem Patienten zu einer Operation, so wird dieser sich regelmäßig fragen, ob die Operation ihm auch wirklich nützt oder ob sie lediglich dazu dient, den Geldbeutel des Arztes zu füllen. Und tatsächlich liegt der Verdacht aufgrund der hohen Operationszahlen in Deutschland nicht fern, dass zu viele Operationen durchgeführt werden, [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Rät ein Arzt oder eine Ärztin dem Patienten zu einer Operation, so wird dieser sich regelmäßig fragen, ob die Operation ihm auch wirklich nützt oder ob sie lediglich dazu dient, den Geldbeutel des Arztes zu füllen. Und tatsächlich liegt der Verdacht aufgrund der hohen Operationszahlen in Deutschland nicht fern, dass zu viele Operationen durchgeführt werden, die aus medizinischer Sicht nicht nötig sind (siehe auch: <a href="http://www.aerzte-aerger.de/kniegelenke-wie-haufig-wird-denn-in-ihrer-region-operiert/">http://www.aerzte-aerger.de/kniegelenke-wie-haufig-wird-denn-in-ihrer-region-operiert/</a>). In bestimmten Fällen &#8211; auch zur Risikoabschätzung &#8211; ist es daher sicherlich sinnvoll, vor einem Eingriff eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Dies hat auch die Große Koalition erkannt und daher in ihrem Koalitionsvertrag auf S. 79 festgehalten:</p>
<p style="text-align: justify;"><i>„Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass nur Operationen durchgeführt werden, die auch tatsächlich medizinisch notwendig sind. Daher haben Patienten zukünftig regelhaft die Möglichkeit, eine Zweitmeinung bei einem weiteren Facharzt oder Krankenhaus einzuholen.  Dies betrifft vom GBA zu definierende mengenanfällige planbare Behandlungen. Die Ärzte müssen bei Indikationsstellung die Patienten über deren Recht zur Einholung einer Zweitmeinung verbindlich aufklären. Diese Aufklärung muss mindestens zehn Tage vor der Operation erfolgen. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen.“ </i></p>
<p style="text-align: justify;">Beispielsweise die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) begrüßt dieses Vorhaben der Koalition. Die Regelung stärke das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient, besonders, wenn auf Patientenseite Unsicherheit über die Notwendigkeit eines operativen Eingriffs bestehe.</p>
<p style="text-align: justify;">Es ist zu erwarten, dass das Vorhaben auf breite Zustimmung stoßen wird. Immerhin gab es schon in der Vergangenheit entsprechende Bestrebungen. Dazu zählt zum Beispiel das 2013 in den Asklepios Kliniken Nord und Harburg in Hamburg eingeführte Verfahren, wonach Patienten der Allgemeinchirurgie künftig bei allen Schilddrüsenerkrankungen eine Zweitmeinung aus der jeweils anderen Klinik erhalten sollen, denn gerade bei der Schilddrüse gebe es laut der Leitung der Allgemeinchirurgie der Asklepios-Klinik Harburg oft Befunde, bei denen ein unterschiedliches Vorgehen möglich wäre.</p>
<p style="text-align: justify;">Außerdem werden qualifizierte Zweitmeinungen bereits seit mehreren Jahren von den rund 1.500 Chirurgen angeboten, die sich im Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC) zusammengeschlossen haben. Bei dem Zweitmeinungsverfahren teilen Fachärzte nach Untersuchung und Auswertung der vorhandenen Daten dem Patienten ihre Meinung zu einer geplanten Operation mit.</p>
<p style="text-align: justify;">Ebenfalls wird ein Zweitmeinungsverfahren bereits von einigen Krankenkassen unterstützt: Die AOK Nordwest vermittelt ihren Versicherten in Schleswig-Holstein seit 2012 bei Krebserkrankungen und bei bestimmten schwerwiegenden orthopädischen Eingriffen die Zweitmeinung eines entsprechenden Spezialisten. Und die Barmer GEK bietet ihren Versicherten vor einer anstehenden Rückenoperation zunächst eine telefonische Beratung und sodann innerhalb einer Woche einen Termin bei einem niedergelassenen Rückenspezialisten in Wohnortnähe an.</p>
<p style="text-align: justify;">Des Weiteren wurde im Jahr 2011 von deutschen Chirurgen die Initiative „Vorsicht Operation“ gegründet, die seit 2012 durch das Unternehmen Medexo fortgeführt wird. „Medexo“ steht für „Medizinische Experten Online“. Um unnötige Operationen zu vermeiden, werden von dem Unternehmen Zweitmeinungen online angeboten.</p>
<p style="text-align: justify;">Ob man die ärztliche Zweitmeinung über das Medium Internet allerdings als sinnvolle Ergänzung zum vorherigen persönlichen Gespräch mit einem Arzt ansieht oder grundsätzliche Vorbehalte gegen solche Zweitmeinungsportale hat, kann an dieser Stelle zunächst dahinstehen <i>(zur Kritik an Internetärzten, die nicht eine Zweitmeinung, sondern bereits die Erstdiagnose anbieten, siehe:  </i><a href="http://www.aerzte-aerger.de/gehoren-internetarzte-bald-der-vergangenheit-an"><i>http://www.aerzte-aerger.de/gehoren-internetarzte-bald-der-vergangenheit-an</i></a><i>) </i>– jedenfalls aber dürfte durch dertarige Initiativen zum Ausdruck gekommen sein, dass insgesamt ein Bedarf an regelmäßigen Zweitmeinungen besteht und diese eine wichtige Maßnahme zur Patienteninformation darstellen. Insofern ist das Vorhaben der Koalition zu begrüßen; es dient sowohl der Stärkung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient als auch der Qualitätssicherung.</p>
<p style="text-align: justify;">Zum Schluss bleibt aber die Frage offen, wie dies mit dem weiteren Vorhaben der Koalition zu vereinbaren ist, dass die Wartezeit bei Fachärzten verkürzt werden und höchstens vier Wochen betragen soll <i>(siehe auch: <a href="http://www.aerzte-aerger.de/was-dauert-langer-warten-auf-godot-oder-einen-arzttermin/">http://www.aerzte-aerger.de/was-dauert-langer-warten-auf-godot-oder-einen-arzttermin/</a>)</i>; möglicherweise besteht zwischen diesen beiden Bestrebungen der Koalition ein Widerspruch, da viele Arztpraxen derzeit ohnehin schon überlastet sind.</p>
<p>&nbsp;</p>
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<p>&nbsp;</p>
<p>Quellen:</p>
<p>-          <a href="http://www.dgou.de/news/news/detailansicht/artikel/koalitionsvertrag-orthopaeden-und-unfallchirurgen-begruessen-recht-auf-zweitmeinung.html">http://www.dgou.de/news/news/detailansicht/artikel/koalitionsvertrag-orthopaeden-und-unfallchirurgen-begruessen-recht-auf-zweitmeinung.html</a></p>
<p>-          <a href="http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/55530/Regelmaessige-Zweitmeinung-bei-Schilddruesenerkrankungen-eingefuehrt">http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/55530/Regelmaessige-Zweitmeinung-bei-Schilddruesenerkrankungen-eingefuehrt</a></p>
<p>-          <a href="http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/54406/Zweitmeinungsverfahren-bei-niedergelassenen-Chirurgen-etabliert">http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/54406/Zweitmeinungsverfahren-bei-niedergelassenen-Chirurgen-etabliert</a></p>
<p>-          <a href="http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/52078/AOK-vermittelt-aerztliche-Zweitmeinung-bei-schwerwiegenden-Erkrankungen">http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/52078/AOK-vermittelt-aerztliche-Zweitmeinung-bei-schwerwiegenden-Erkrankungen</a></p>
<p>-          <a href="http://www.welt.de/print/welt_kompakt/print_wissen/article13557751/Aerztliche-Zweitmeinung-im-Web-ist-umstritten.html">http://www.welt.de/print/welt_kompakt/print_wissen/article13557751/Aerztliche-Zweitmeinung-im-Web-ist-umstritten.html</a></p>
<p>-          <a href="http://www.bncev.de/presse/presseinformationen/?tx_news_pi1%5bnews%5d=2&amp;tx_news_pi1%5bcontroller%5d=News&amp;tx_news_pi1%5baction%5d=detail&amp;cHash=841c491bcc606bc8b5ab2f13949e064c">http://www.bncev.de/presse/presseinformationen/?tx_news_pi1[news]=2&amp;tx_news_pi1[controller]=News&amp;tx_news_pi1[action]=detail&amp;cHash=841c491bcc606bc8b5ab2f13949e064c</a></p>
<p>&nbsp;</p>
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