Aufklärung über Risiko der Darmperforation bei Darmspiegelung

Bei einer Darmspiegelung (Koloskopie) ist es ein durchaus nicht seltenes Risiko, dass hierbei der Darm perforiert wird. Das kann zu einer lebensbedrohlichen Bauchhöhlenentzündung und dem Erfordernis einer operativen Behandlung führen. Folglich muss der behandelnde Arzt umfassend über entsprechende Behandlungsrisiken aufklären und darf sich dabei weder auf vom Patienten zu unterzeichnende nichtssagende Einverständniserklärungen zurückziehen, noch die ihm bekannten Risiken beschönigen.

In dem vom OLG Hamm – 26 U 85/12 – mit Urteil vom 03.09.2013 rechtskräftig entschiedenen Fall war der klagende Patient nach Feststellung des Gerichts nur oberflächlich durch weitgehend inhaltslose Formulare aufgeklärt worden; dies ersetze nicht das erforderliche Aufklärungsgespräch, so das Gericht.

Hier war bei dem Kläger durch die eingetretene Darmperforation eine Bauchfellentzündung mit der Folge weiterer Operationen und einer über Monate gehenden intensiv-medizinischen Behandlung eingetreten. Er ist frühberentet und zu 100 % behindert, es musste ein künstlicher Darmausgang gelegt werden.

Wegen einer nicht ordnungsgemäßen Aufklärung hat ihm das OLG Hamm ein Schmerzensgeld in Höhe von 220.000,00 € zugesprochen.

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