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	<title>Ärzte-Ärger.de - Das Portal für Patienten und Geschädigte &#187; Allgemeines</title>
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		<title>Arztbewertungsportale</title>
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		<pubDate>Mon, 10 Nov 2014 09:01:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Großmann]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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		<description><![CDATA[In den vergangenen Jahren hat die Nutzung von Arztbewertungsportalen stark zugenommen. Mit Hilfe solcher Portale können Patienten gezielt nach zu konsultierenden Ärzten suchen, sich über Bewertungen anderer Ärzte informieren und auch selbst Bewertungen über eigene Erfahrungen mit bestimmten Ärzten abgeben. Dass dieses Vorgehen nicht jedem Arzt gefällt, liegt auf der Hand &#8211; schließlich können negative [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">In den vergangenen Jahren hat die Nutzung von Arztbewertungsportalen stark zugenommen. Mit Hilfe solcher Portale können Patienten gezielt nach zu konsultierenden Ärzten suchen, sich über Bewertungen anderer Ärzte informieren und auch selbst Bewertungen über eigene Erfahrungen mit bestimmten Ärzten abgeben. Dass dieses Vorgehen nicht jedem Arzt gefällt, liegt auf der Hand &#8211; schließlich können negative Aussagen auch geschäftsschädlich sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Den von einer negativen Bewertung betroffenen Arzt wird vor allem interessieren, ob er hiergegen vorgehen und die Eintragung löschen lassen kann. Außerdem ist er möglicherweise daran interessiert zu erfahren, wer die Bewertung abgegeben hat. Doch hat er ein Recht auf diese Kenntnis?</p>
<p style="text-align: justify;">Mit dieser Frage hatten sich kürzlich auch die Gerichte zu befassen. Ganz so einfach schien die Beantwortung der Frage nicht zu sein, immerhin ging der Fall durch mehrere Instanzen: In der Berufungsinstanz gegen das zusprechende Urteil des <strong>LG Stuttgart</strong> (Urteil vom 11.01.2013, AZ. 11 O 172/12) bestätigte das <strong>OLG Stuttgart</strong> mit Urteil vom 26.06.2013, AZ. 4 U 28/13 die erstinstanzliche Entscheidung. Der klagende Arzt könne die Unterlassung der Verbreitung der von ihm beanstandeten Behauptungen verlangen und ihm sei Auskunft über Namen und Anschrift des Verfassers der beanstandeten Bewertung zu erteilen.</p>
<p style="text-align: justify;">Dagegen wurde Revision, beschränkt auf den Auskunftsanspruch,  eingelegt, sodass letztendlich der <strong>BGH</strong> &#8211; VI ZR 345/13 &#8211; mit Urteil vom 01.07.2014 zu entscheiden hatte. Der BGH sah keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage zur Herausgabe der Nutzerdaten; die beklagte Betreiberin des Internetportals sei gemäß § 12 Abs. 2 Telemediengesetz (TMG) nicht zur Herausgabe der Anmeldedaten, die zur Bereitstellung der Portalnutzung erhoben wurden, befugt. Hintergrund dieser Vorschrift sind datenschutzrechtliche Gründe. Jemand, der auf einem Arztbewertungsportal anonym eine Bewertung abgibt, muss also nicht fürchten, von dem betroffenen Arzt identifiziert zu werden.</p>
<p style="text-align: justify;">In einem anderen Fall ging es um die Frage, ob der Arzt einen Anspruch auf Löschung seiner Daten aus einem Arztbewertungsportal hat. Auf einem Portal zur Arztsuche und Arztbewertung erschien der betreffende Arzt mit Angabe seines Namens, seiner Fachrichtung und seiner Praxisanschrift. Darüber hinaus waren auch Bewertungen dieses Arztes auf dem Portal vorzufinden. Dem Arzt war dies nicht recht; er wollte weder auf der Internetseite bewertet werden noch überhaupt mit irgendwelchen Daten dort auftauchen. Er zog daher vor Gericht, verlangte die Löschung sämtlicher Daten aus dem Portal &#8211; und scheiterte mit diesem Anliegen (vgl. <strong>BGH</strong>, Urteil vom 23.09.2014, AZ. VI ZR 358/13).</p>
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		<title>Chirurgen ohne Übung</title>
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		<pubDate>Fri, 19 Sep 2014 08:59:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Großmann]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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		<description><![CDATA[Kaum ein Patient würde sich unbeschwert in die Hände eines Chirurgen begeben, von dem er weiß, dass dieser die durchzuführende Maßnahme bisher nur wenige Male durchgeführt hat, dem es somit an einschlägiger Erfahrung mangelt. Doch neuen Erkenntnissen zufolge kommt es öfter vor, als man es zu denken wagt, dass ungeübte Chirurgen eine Operation vornehmen. Für [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Kaum ein Patient würde sich unbeschwert in die Hände eines Chirurgen begeben, von dem er weiß, dass dieser die durchzuführende Maßnahme bisher nur wenige Male durchgeführt hat, dem es somit an einschlägiger Erfahrung mangelt. Doch neuen Erkenntnissen zufolge kommt es öfter vor, als man es zu denken wagt, dass ungeübte Chirurgen eine Operation vornehmen. Für den Patienten kann das natürlich fatale Folgen haben: Es bedarf wohl keines weiteren Nachweises, dass umso häufiger Komplikationen auftreten, je weniger ein Chirurg mit einer bestimmten Operation oder Behandlung vertraut ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Ein Appell an die Ärzte, nur solche Operationen durchzuführen, denen sie gewachsen sind, wird wohl kaum zur Lösung des Problems beitragen. Das dachte sich vermutlich auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der die sog. Mindestmengenregelungen gemäß § 137 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB V geschaffen hat. Die Mindestmengenregelung ist seit dem Jahr 2004 in Kraft und hat zum Inhalt, dass bestimmte Eingriffe nur in solchen Kliniken durchgeführt werden dürfen, die bei diesen Eingriffen eine Mindestanzahl pro Jahr vorweisen können. Unterlagen im Jahr 2004 zunächst nur 4 Eingriffe dieser Mindestmengenregelung, sind derzeit<strong> 8</strong> umfasst:</p>
<p>1. Lebertransplantationen<br />
2. Nierentransplantationen<br />
3. komplexe Eingriffe am Organsystem Ösophagus (Speiseröhre)<br />
4. komplexe Eingriffe am Organsystem Pankreas (Bauchspeicheldrüse)<br />
5. Stammzellentransplantation<br />
6. Kniegelenk-Totalendoprothesen<br />
7. koronar-chirurgische Eingriffe<br />
8. Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit Geburtsgewicht von weniger als 1.250 Gramm,</p>
<p>wobei allerdings durch Beschlüsse vom 15.09.2011 bzw. 19.01.2012 hinsichtlich der Nummern 6 und 8 befristete Außervollzugsetzungen erfolgt sind.</p>
<p style="text-align: justify;">Angesichts des 10-jährigen Bestehens der Mindestmengenregelungen ist es an der Zeit, ihre Wirksamkeit zu überprüfen. So sinnvoll die Idee einer Mindestmengenregelung auch sein mag, so ernüchternd muss leider das Urteil hierzu ausfallen: In der Praxis hat sich die Regelung bislang leider nicht bewähren können. Es hat sich gezeigt, dass die Regelung häufig unterlaufen wird und bestimmte Eingriffe selbst in solchen Kliniken durchgeführt werden, die die Mindestzahlen nicht erreichen. Die Annahme, dass in diesen Fällen jeweils ein beachtlicher Ausnahmegrund vorgelegen hat (das wäre z.B. dann der Fall, wenn es sich um einen Notfalleingriff handelt, der nicht aufgeschoben werden kann), ist sicherlich naiv. So viele Ausnahmefälle oder Notfälle kann es gar nicht geben. Die Analyse zur Umsetzung der Mindestmengenvorgaben spricht nämlich davon, dass je nach Eingriff 16 bis 68 Prozent der Eingriffe in Abteilungen stattfinden, welche die Mindestmengenvorgaben nicht erfüllen.</p>
<p style="text-align: justify;">Es ist zwar einzuräumen, dass in Deutschland pro Jahr von den insgesamt ca. 17 Millionen Behandlungsfällen nur ein Prozent unter die Mindestmengenregelung fällt, sodass letztlich die Gefahr, in einer Klinik mit zu geringen Fallzahlen (und durch ungeübte Chirurgen) behandelt zu werden, relativ gering erscheint. Aber bedenken ist, dass die Mindestmengenregelung bisher nur für die oben genannten 8 spezifischen Maßnahmen gilt. Das Problem, dass zu häufig Operationen von nicht hinreichend versierten Chirurgen durchgeführt werden, besteht weitgehend unabhängig von der Mindestmengenregelung. Auch zahlreiche andere Eingriffe dürften so komplex und schwierig sein, dass nur erfahrene Chirurgen hier zum Operationsbesteck greifen sollten. Und wer muss letztlich unter diesen Umständen leiden? Richtig: Die Patienten.</p>
<p>Quellen:</p>
<p>- Artikel &#8220;Ungeübte Chirurgen in deutschen Kliniken&#8221; FAZ vom 20.08.2014<br />
- Jauch, Mindestmengenregelung gescheitert?, in: Deutsches Ärzteblatt, Jg. 111, S. 547<br />
- Peschke et al., Umsetzung der Mindestmengenvorgaben: Analyse der DRG-Daten, in: Deutsches Ärzteblatt, Jg. 111, S. 556</p>
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		<title>In punkto Wartezeit keine Verbesserung</title>
		<link>http://www.aerzte-aerger.de/in-punkto-wartezeit-keine-verbesserung/</link>
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		<pubDate>Wed, 03 Sep 2014 08:49:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Großmann]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Koalitionsvertrag sollte es richten, doch getan hat sich hinsichtlich der teils langen Wartezeiten auf einen Arzttermin bisher nichts. Im CDU/SPD- Koalitionsvertrag wurde festgelegt, dass Patienten künftig nicht länger als 4 Wochen auf einen Arzttermin warten sollten. Sollte der Patient innerhalb dieser Zeit keinen Termin bekommen können, kann er sich an die Termin-Servicestelle wenden. Kann [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Der Koalitionsvertrag sollte es richten, doch getan hat sich hinsichtlich der teils langen Wartezeiten auf einen Arzttermin bisher nichts. Im CDU/SPD- Koalitionsvertrag wurde festgelegt, dass Patienten künftig nicht länger als 4 Wochen auf einen Arzttermin warten sollten. Sollte der Patient innerhalb dieser Zeit keinen Termin bekommen können, kann er sich an die Termin-Servicestelle wenden. Kann auch dadurch kein Termin vermittelt werden, so steht es dem Patienten frei, sich auf Kosten der niedergelassenen Ärzte an eine Klinik zu wenden.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
Ein Test, den die Redaktion der <strong>FAS</strong> im Juni 2014 durchführte, hat jedoch gezeigt, dass sich trotz des verheißungsvollen Plans der Koalition in der Praxis nichts geändert hat: „Mehr als die Hälfte der Kassenpatienten wartet beim Facharzt länger als vier Wochen auf einen Termin oder bekommt überhaupt keinen – sofern sie keine dringenden Notfälle sind“ (FAS vom 15.06.2014).</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
Wir wollen der Sache näher auf den Grund gehen und fragen: Was ist die Ursache für die langen Wartezeiten? Die Politik, die Patienten, die Ärzte, ein etwaiger Ärztemangel? Vermutlich haben alle dieser Aspekte einen gewissen Anteil an der Misere.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
Es gibt Patienten, deren Verhalten in Bezug auf Arztbesuche fragwürdig erscheint. So gehen etwa einige Patienten bei jeder Kleinigkeit (etwa bei einem Räuspern oder leichtem Kratzen im Hals) zum Arzt. Andere gehen von einem Arzt zum nächsten. Hierüber berichtete auch <strong>Der Spiegel</strong> in der Ausgabe 13/2014 unter dem Stichwort „Ärzte-Hopping“. Demnach gehen einige Patienten pro Jahr zu einer Vielzahl von Ärzten – häufig konsultieren sie sogar mehrere Ärzte derselben Fachrichtung. Besonders ältere Menschen sind häufiger in einer Arztpraxis anzutreffen; einmal pro Woche den Arzt aufzusuchen ist für einige ältere Versicherte keine Ausnahme – und das hängt nicht nur damit zusammen, dass sie tatsächlich häufiger an Krankheiten leiden, sondern scheint auch mit Vereinsamung und sozialem Kommunikationsverhalten zu tun haben. Letztlich führt ein solches Patientenverhalten dazu, dass für schwerer Erkrankte Ressourcen fehlen.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
Aber auch die Ärzte selbst sind Teil der Misere: Immer wieder hat man das Gefühl (das sich in vielen Fällen auch bestätigt hat), dass Privatpatienten Kassenpatienten vorgezogen werden. Fraglich ist allerdings, inwiefern man dies den Ärzten zum Vorwurf machen kann, denn auch Ärzte müssen ökonomisch denken. Jede Praxis hat ein bestimmtes Budget. Überschreitet eine Praxis sodann eine bestimmte Anzahl an Kassenpatienten, so erhält sie für jeden weiteren Patienten weniger Geld. Eine Einkommenssteigerung seitens der Ärzte ist in dem Fall nur möglich, wenn sie mehr Privatpatienten behandeln oder Behandlungen durchführen, für die die Patienten selbst aufkommen müssen (sogen. IGEL-Leistungen). Sicherlich ist anzunehmen, dass zahlreiche Ärzte nicht weniger als 60 Stunden pro Woche arbeiten und bemüht sind, die Wartezeiten für Patienten möglichst kurz zu halten.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
Gibt es also zu wenige Ärzte für zu viele Patienten? Wir hatten uns bereits in einem anderen Aufsatz mit dem Thema „Ärztemangel“ auseinandergesetzt (siehe: „Droht Deutschland ein Ärztemangel?“). Das Fazit lautete, dass es wohl keinen flächendeckenden Ärztemangel gibt oder die Befunde jedenfalls nicht eindeutig sind. Außerdem werden Stimmen laut, die meinen, es gebe nicht zu wenige Ärzte; tatsächlich würden sich sogar gerne einige Ärzte (darunter wohl in erster Linie Therapeuten) selbstständig machen wollen, doch mache die Politik diesem Vorhaben einen Strich durch die Rechnung, und zwar durch die Bedarfsplanungsrichtlinien. Es ist so, dass Ärzte nicht nach Belieben eine Praxis eröffnen können, sondern häufig erst warten müssen, bis ein anderer Arzt seine Praxis geschlossen hat. Die Zahl der Praxen ist begrenzt und wird durch die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen festgelegt. Diese Restriktion soll den Kassenarztpraxen eine Art Grundeinkommen sichern. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) erhalten von den Krankenkassen eine bestimmte Summe, die sie auf alle Ärzte verteilen müssen. Gibt es allerdings zu viele niedergelassene Ärzte, so sinkt entsprechend das Honorar für alle Ärzte.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
Das Thema „Wartezeit“ ist also viel komplexer, als es zunächst scheinen mag. Insofern ist unklar, wie das Problem mit den langen Wartezeiten in den Griff zu kriegen ist. Eine Lösung scheint in kurzer Zeit nicht in Sicht zu sein.</p>
<p>&nbsp;<br />
Quellen:<br />
- Artikel „Fünf Wochen auf den Arzt warten“ in der FAS vom 15.06.2014<br />
- „Weltmeister beim Ärzte-Hopping“, Der Spiegel 13/2014, S. 109</p>
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		<title>Der deutsche Dialysemarkt – ein hart umkämpftes Geschäft</title>
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		<pubDate>Thu, 31 Jul 2014 08:11:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Großmann]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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		<description><![CDATA[Wann waren Sie das letzte Mal in einem Restaurant, das nicht einer Kette angehört? Und wo kaufen Sie ihre Kleidung? Sicher auch in solchen Geschäften, die in jeder Stadt vorzufinden sind. Egal um welche Branche es sich auch handeln mag, die Ketten haben die Macht und besitzen die Oberhand über den Markt. Entwicklungen in diese [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Wann waren Sie das letzte Mal in einem Restaurant, das nicht einer Kette angehört? Und wo kaufen Sie ihre Kleidung? Sicher auch in solchen Geschäften, die in jeder Stadt vorzufinden sind. Egal um welche Branche es sich auch handeln mag, die Ketten haben die Macht und besitzen die Oberhand über den Markt.</p>
<p style="text-align: justify;">Entwicklungen in diese Richtung, die in vielen Branchen schon seit Jahren Gang und Gäbe sind, machen auch vor der Gesundheitsbranche keinen Halt. Bestes Beispiel hierfür ist der Dialysemarkt.</p>
<p style="text-align: justify;">Zwar scheuen sich noch viele niedergelassene Ärzte, sich den kommerziellen Anbietern von künstlicher Blutwäsche anzuschließen und sich somit den Marktkräften auszuliefern. Doch haben sie künftig eine andere Wahl?</p>
<p style="text-align: justify;">Ausgerechnet ihre eigene Interessenvertretung, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), fiel ihnen insofern in den Rücken als sie sich mit den Krankenkassen über eine Senkung der Vergütung für die ambulante Dialyse um gut 10 Prozent geeinigt hat. Begründet wird die Vergütungssenkung übrigens mit den angeblich zu hohen Einkünften der Nierenfachärzte/Nephrologen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Verlässlichkeit des Gutachtens, auf der diese Begründung beruht, wird von Ärzten allerdings in Zweifel gezogen. Und selbst wenn die Einkünfte für sich gesehen sehr hoch sind; auf der anderen Seite muss beachtet werden, dass die Ärzte erhebliche Kosten für Maschinen und Zubehör aufzuwenden haben. Dafür steht den Ärzten nun ein deutlich niedrigeres Gesamtbudget zur Verfügung. Die Kosten müssen also irgendwo wieder eingespart werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Während die großen kommerziellen Dialyseanbieter die Möglichkeit haben, ihre Preisgestaltung entsprechend anzupassen, fehlt den nichtkommerziellen Anbietern ebendiese Möglichkeit. Den Ketten gibt dies eine gute Gelegenheit, sich am Dialysemarkt breiter aufzustellen und die als Verein oder als gemeinnützige Stiftung organisierten nichtkommerziellen Anbieter zu verdrängen.</p>
<p style="text-align: justify;">Bislang haben letztere zwar noch die größere Anzahl an Patienten vorzuweisen – so versorgt etwa das Kuratorium für Dialyse (KFH) in Deutschland 18.500 Patienten und die Patienten-Heimversorgung (PHV) 6.800 Patienten, während der kommerzielle Anbieter Fresenius Medical Care (FMC) in Deutschland lediglich 2.000 Patienten betreut. Aber diese Zahlen dürften sich angesichts der genannten Umstände in Zukunft deutlich ändern.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch andere internationale Unternehmen haben von der guten Expansionsgelegenheit Wind bekommen und wollen sich verstärkt am deutschen Dialysemarkt beteiligen. Vor allem die Dialysekette Diaverum kündigt Großes an: Der schwedische Anbieter behandelt derzeit 1.600 Patienten in deutschen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), will die Zahl jedoch auf 3.200 erhöhen, um damit dem Ziel, den Umsatz in den kommenden vier Jahren zu verdoppeln, näher zu kommen. Ebenso hat der amerikanische Anbieter Davita vor, sich verstärkt am deutschen Markt zu präsentieren.</p>
<p style="text-align: justify;">Die oben angesprochene Scheu der Ärzte, sich den Ketten anzuschließen, besteht im Übrigen nicht ohne Grund. Sollte es tatsächlich so weit kommen, dass der Markt letzten Endes von nur wenigen großen Anbietern beherrscht wird, so hätten diese auch die Macht, den Krankenkassen die Preise vorzuschreiben. Die zu Anfang eintretenden Einsparungsmöglichkeiten durch eine Zusammenarbeit mit den kommerziellen Anbietern könnten damit nicht nur zunichte gemacht werden, sondern sich sogar als große Kostenfalle entpuppen.</p>
<p>Quellen:<br />
„Ärztelobby ebnet privaten Ketten den Weg in den Gesundheitsmarkt“, FAZ vom 04.02.02014<br />
<a href="http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/krankenkassen-sparen-bei-dialyse-patienten-a-908464.html">http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/krankenkassen-sparen-bei-dialyse-patienten-a-908464.html</a><br />
<a href="http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/831261/dialyse-plaene-nierenaerzte-alarmiert.html">http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/831261/dialyse-plaene-nierenaerzte-alarmiert.html</a></p>
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		<title>Killerkeime in Krankenhäusern: Sind wir dagegen machtlos?</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Jul 2014 08:09:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Großmann]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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		<description><![CDATA[Es ist ein leidiges Thema, über das wir auf dieser Seite schon einmal berichtet haben: Krankenhauskeime verbreiten sich rasend schnell und richten einen großen Schaden an. Mehrere hundert Tausend Patienten pro Jahr infizieren sich mit diesen Keimen; neuen Zahlen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zufolge sollen bis zu 4.500 Patienten sogar daran sterben. Zwar hatten wir [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Es ist ein leidiges Thema, über das wir auf dieser Seite schon einmal berichtet haben: Krankenhauskeime verbreiten sich rasend schnell und richten einen großen Schaden an. Mehrere hundert Tausend Patienten pro Jahr infizieren sich mit diesen Keimen; neuen Zahlen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zufolge sollen bis zu 4.500 Patienten sogar daran sterben.</p>
<p style="text-align: justify;">Zwar hatten wir in unserem letzten Artikel zu diesem Thema über eine gewisse Eindämmung der Keime infolge des deutsch-niederländischen Interreg-Projekts „EurSafety Health-Net“ berichten können (siehe Artikel „Kampf gegen MRSA-Keime zeitigt erste Erfolge), aber trotz dieser kleinen Erfolgsgeschichte muss man ernsthaft die Frage stellen, ob Deutschlands Krankenhäuser die hartnäckigen Keime – vornehmlich die MRSA-Keime &#8211; jemals loswerden.</p>
<p style="text-align: justify;">Mit Resignation muss man wohl feststellen, dass die Keime ihren Platz in den Krankenhäusern nie gänzlich aufgeben werden. Aber komplett machtlos sind wir nun auch nicht.</p>
<p style="text-align: justify;">Also, was kann man gegen die Ausbreitung der Keime unternehmen? Man kann es nicht oft genug sagen: Hände desinfizieren, Hände desinfizieren, Hände desinfizieren! Selbst wenn sich jeder an diese Vorgabe hielte – wovon wir bei bis zu 350 Indikationen zur Händedesinfektion innerhalb von 24 Stunden (ohne böse Unterstellungen machen zu wollen) wohl nicht ausgehen können – könnte man die Keime nicht vollständig vertreiben, denn dazu hatten sie in den letzten Jahrzehnten ein zu einfaches Spiel und konnten sich großflächig verbreiten. Aber die Händedesinfektion ist die bislang wirkungsvollste Maßnahme, die es gibt. Nicht umsonst machen die Hersteller und Vertreiber von Desinfektionsmitteln einen Umsatz in Millionenhöhe.</p>
<p style="text-align: justify;">Erfreulicherweise investieren einige Firmen mit Unterstützung der öffentlichen Hand auch endlich wieder in die Antibiotikaforschung. Der verschwenderische und falsche Umgang mit Antibiotika ist infolge der daraus resultierenden Resistenzen bekanntermaßen ein Hauptverursacher der weiten Verbreitung von Krankenhauskeimen. Es soll sogar mindestens ein neuer Wirkstoff entwickelt werden. Doch bis dieser auf den Markt kommt, dürften noch viele Jahre ins Land ziehen.</p>
<p>Und bis dahin heißt es weiter: Hände desinfizieren!</p>
<p>Quellen:</p>
<p>„Im Kampf gegen die Keime“, FAZ vom 01.04.2014.</p>
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		<title>Psychotherapie: Nebenwirkungen gehören dazu</title>
		<link>http://www.aerzte-aerger.de/psychotherapie-nebenwirkungen-gehoeren-dazu/</link>
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		<pubDate>Mon, 23 Jun 2014 08:03:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Großmann]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Psychotherapie ohne Nebenwirkungen? Nahezu eine Illusion. Bei Medikamenten sind etwaige Nebenwirkungen in der Regel hinlänglich bekannt, doch bei der Psychotherapie werden sie oft verschwiegen. Ganz ähnlich wie bei Medikamenten kann aber auch eine durchgeführte Psychotherapie den erhofften Erfolg vermissen lassen oder zu unerwünschten Nebenwirkungen führen. Einen Beipackzettel, wie man ihn von Medikamenten kennt und [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Eine Psychotherapie ohne Nebenwirkungen? Nahezu eine Illusion. Bei Medikamenten sind etwaige Nebenwirkungen in der Regel hinlänglich bekannt, doch bei der Psychotherapie werden sie oft verschwiegen.</p>
<p style="text-align: justify;">Ganz ähnlich wie bei Medikamenten kann aber auch eine durchgeführte Psychotherapie den erhofften Erfolg vermissen lassen oder zu unerwünschten Nebenwirkungen führen. Einen Beipackzettel, wie man ihn von Medikamenten kennt und der vor Risiken warnt, gibt es für die Psychotherapie in Deutschland bislang nicht. Anders in Österreich, wo Forscher der Donau-Universität Krems eine Patienteninformation ähnlich einem Beipackzettel entwickelt haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Das könnte sich in Zukunft möglicherweise ändern, allerdings lässt sich durchaus darüber streiten, ob ein solcher Beipackzettel überhaupt sinnvoll wäre. Schließlich könnten einige potentielle Patienten den Beipackzettel als eine Art Warnung missverstehen und sich trotz medizinischer Notwendigkeit einer Psychotherapie von ebendieser abschrecken lassen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Thematisierung möglicher Nebenwirkungen sollte aber auf jeden Fall erfolgen, etwa im Rahmen eines ersten Gesprächs mit dem Patienten. Nicht nur, dass eine solche Aufklärung durch das am 26.02.2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz (§§ 630a ff. BGB) ohnehin vorgeschrieben ist – es ist auch Fakt, dass gut aufgeklärte Patienten deutlich besser Therapieerfolge erzielen können und auch seltener die Therapie abbrechen.</p>
<p style="text-align: justify;">Der eine oder andere mag sich nun fragen: Von welchen Nebenwirkungen ist hier eigentlich die ganze Zeit die Rede?</p>
<p style="text-align: justify;">Über Nebenwirkungen einer Psychotherapie ist bislang zugegebenermaßen verhältnismäßig wenig bekannt. Studien zu diesem Thema gibt es nur wenige &#8211; wirklich aussagekräftige noch weniger. Das hängt u.a. damit zusammen, dass die Psychotherapie viele Jahrzehnte lang einen schweren Stand in Deutschland hatte. Da ist es verständlich, wenn sich das Fach mit positiven Effekten und Wirksamkeitsnachweisen begnügt und die negativen Aspekte wie Nebenwirkungen zunächst links liegen lässt. Und außerdem: Wer bestimmt eigentlich, was positiv oder negativ ist, oder ob eine zwischenzeitliche Verschlechterung des Patientenzustands unvermeidlicher Teil der Psychotherapie ist und notwendigerweise dazugehört oder ob es sich um eine unerwünschte Nebenwirkung handelt?</p>
<p style="text-align: justify;">Im Einzelfall lassen sich diese Fragen nicht so leicht beantworten. Gerade kurzzeitige Verschlechterungen der Befindlichkeit während der Therapiedauer sind häufig als „normal“ anzusehen; schließlich setzt der Patient sich gezielt mit seinen Problemen auseinander und muss Strategien zur Bewältigung entwickeln. Damit sind naturgemäß hohe Anforderungen an den teilweise labilen Patienten gestellt, der u.a. mit Trauer oder Zorn reagieren kann. Vor allem darf man nicht übersehen, dass Veränderungen durch eine Psychotherapie ja gerade erwünscht sind &#8211; nur ob eine bestimmte Veränderung im Einzelfall nun als positiv oder negativ zu bewerten ist, ist manchmal doch schwieriger und komplizierter, als es zunächst klingen mag. Wie verhält es sich etwa mit einer Patientin, die sich im Laufe der Therapie von ihrem langjährigen Lebenspartner trennt? Was zunächst negativ klingt, hat möglicherweise auch seine gute Seite: Vielleicht hat die Frau es nach jahrelanger Unterdrückung durch ihren Partner endlich geschafft, ihren Mund aufzumachen, ihre Meinung zu äußern und selbstbestimmt zu handeln. Nicht selten stehen während oder nach einer Psychotherapie auch berufliche Veränderungen bei dem Patienten an. Auch hier lässt sich keine pauschale Einteilung in „positiv“ und „negativ“ vornehmen.</p>
<p style="text-align: justify;">Diese Beispiele sind nur wenige unter vielen und zeigen auf, dass eine Veränderung als solche in vielen Fällen im Grunde erst dann abschließend beurteilt werden kann, wenn man das Langzeit-Ergebnis betrachtet und sich anschaut, was diese Veränderung auf Dauer bei dem betroffenen Patienten für eine Wirkung hat.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Quellen:<br />
- „Fragen Sie bloß Ihren Psychiater“, FAZ vom 31.03.13, Nr. 13, S. 61<br />
-<a href="%20http://www.zeit.de/2012/48/Psychotherapie-Nebenwirkung-Beipackzettel/komplettansicht"> http://www.zeit.de/2012/48/Psychotherapie-Nebenwirkung-Beipackzettel/komplettansicht</a><br />
- <a href="http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/neuro-psychiatrische_krankheiten/article/851011/dgppn-kongress-psychotherapie-ihre-nebenwirkungen.html">http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/neuro-psychiatrische_krankheiten/article/851011/dgppn-kongress-psychotherapie-ihre-nebenwirkungen.html</a><br />
- <a href="http://www.spiegel.de/gesundheit/psychologie/psychotherapie-hat-kaum-bekannte-risiken-und-nebenwirkungen-a-869344.html">http://www.spiegel.de/gesundheit/psychologie/psychotherapie-hat-kaum-bekannte-risiken-und-nebenwirkungen-a-869344.html</a><br />
- <a href="http://www2.psychotherapeutenkammer-berlin.de/uploads/prof_strauss.pdf">http://www2.psychotherapeutenkammer-berlin.de/uploads/prof_strauss.pdf</a><br />
- <a href="http://www.tagesspiegel.de/wissen/risiken-der-psychotherapie-depression-als-nebenwirkung/7471884.html">http://www.tagesspiegel.de/wissen/risiken-der-psychotherapie-depression-als-nebenwirkung/7471884.html</a></p>
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		<item>
		<title>Die Transplantationsmedizin auf dem Prüfstand: Wer entscheidet über Leben und Tod des Patienten?</title>
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		<pubDate>Tue, 03 Jun 2014 07:59:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Großmann]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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		<description><![CDATA[Ist ein Hirntoter wirklich tot? Man kann angesichts der Tatsache, dass auch sog. Hirntote noch zu bestimmten Integrationsleistungen imstande sind (man denke etwa daran, dass hirntote Schwangere noch ein gesundes Baby gebären können oder die Körpertemperatur von Hirntoten noch reguliert werden kann) Zweifel an der deutschen Transplantationsmedizin hegen. Die Organentnahme ist in Deutschland nur erlaubt, [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Ist ein Hirntoter wirklich tot?</p>
<p>Man kann angesichts der Tatsache, dass auch sog. Hirntote noch zu bestimmten Integrationsleistungen imstande sind (man denke etwa daran, dass hirntote Schwangere noch ein gesundes Baby gebären können oder die Körpertemperatur von Hirntoten noch reguliert werden kann) Zweifel an der deutschen Transplantationsmedizin hegen. Die Organentnahme ist in Deutschland nur erlaubt, wenn zwei Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod festgestellt haben. Der Kreislauf des hirntoten Patienten wird derweil künstlich aufrechterhalten; die Spenderorgane müssen schließlich noch frisch sein.</p>
<p>Doch was wäre die Alternative zum hier geltenden Hirntodkriterium?</p>
<p>Etwa eine Organentnahme nach Kreislaufversagen, wie es zum Beispiel in Ländern wie Italien und der Schweiz gehandhabt wird? Wohl kaum. Aus nachvollziehbaren Gründen haben ebendiese Länder zwar keinen so großen Organmangel wie derzeit Deutschland. So könnte sicherlich die Zahl der verfügbaren Organe gesteigert und damit zugleich die Anzahl von rund 11.000 Menschen, die derzeit in dringend Deutschland auf ein Spenderorgan warten, drastisch reduziert werden. Das ethische Problem an der Sache wäre aber, dass man möglicherweise Menschen tötet.</p>
<p style="text-align: justify;">Unlängst wurde in Spanien und Dänemark, wo Organe bereits nach Kreislaufversagen entnommen werden, bekannt, dass einige potenzielle Spender auf dem Weg zum OP ihr Bewusstsein zurückerlangten.</p>
<p style="text-align: justify;">Demnach lässt sich wohl ohne Umschweife sagen, dass trotz gewisser Kritikpunkte an dem Hirntodkriterium das Transplantationsverfahren in Deutschland eines der sichersten ist. Moment mal – wird hier gerade etwa das deutsche Transplantationsverfahren gelobt? Ja, wird es. Aber es hat doch in den letzten Jahren in mehreren deutschen Kliniken Manipulationsskandale gegeben?! Richtig. Aber das ändert nichts daran, dass das Hirntodkriterium wohl das sicherste Verfahren zur Feststellung des Todes ist. Heruntergespielt werden soll der Missbrauch bei der Organvergabe damit definitiv nicht!</p>
<p style="text-align: justify;">Aber das Hirntodkriterium auf der einen Seite und das Organvergabeverfahren auf der anderen Seite sind nun einmal zwei Paar Schuhe. Dass an den Wartelisten rumgepfuscht wurde, ist und bleibt ein Skandal. Und dass viele Menschen daraus entsprechende Konsequenzen gezogen haben und sich nicht mehr zur Spende bereiterklären, ist nur allzu verständlich. Für diejenigen, die schon lange auf ein Spenderorgan warten, ist das natürlich sehr bedauerlich. Von durchgreifenden Maßnahmen, die das Vertrauen der Menschen in das System der Organspende widerherstellen sollen, ist leider wenig zu sehen.</p>
<p style="text-align: justify;">Seit etlichen Jahren schon wird über ein Transplantationsregister nachgedacht. Dieses soll Transparenz und Kontrollmöglichkeiten schaffen und dafür sorgen, dass die Angehörigen der Spender, aber auch die Ärzte nachvollziehen können, was mit den gespendeten Organen passiert ist. Daher sollten die Experten nicht nur darüber nachdenken, sondern ihr Vorhaben endlich einmal umsetzen.</p>
<p>Quellen:<br />
„Ist die Organspende noch zu retten?“, FAZ vom 14.09.2010<br />
„An den Grenzen der vertretbaren Transplantationsmedizin“, FAZ vom 18.09.2013<br />
„Ich bin desillusioniert“, DER SPIEGEL 14/2014, S. 125</p>
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		<title>Von wie vielen Personen wird eigentlich das deutsche Gesundheitssystem gesteuert und verwaltet?</title>
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		<pubDate>Thu, 15 May 2014 07:53:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Großmann]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Antwort lautet: von 210.000 Menschen. Hätten Sie das gedacht? Zum Vergleich: in der Verwaltung des deutschen Gesundheitswesens sind damit in etwa genauso viele Menschen tätig wie Lübeck Einwohner hat. Diese Zahlen klingen im ersten Moment sehr beeindruckend. Bedenkt man jedoch, dass insgesamt ca. 5 Millionen Menschen in Deutschland einen Arbeitsplatz haben, der im weitesten [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die Antwort lautet: von 210.000 Menschen. Hätten Sie das gedacht? Zum Vergleich: in der Verwaltung des deutschen Gesundheitswesens sind damit in etwa genauso viele Menschen tätig wie Lübeck Einwohner hat. Diese Zahlen klingen im ersten Moment sehr beeindruckend. Bedenkt man jedoch, dass insgesamt ca. 5 Millionen Menschen in Deutschland einen Arbeitsplatz haben, der im weitesten Sinne mit Patienten zu tun hat, ist der Anteil der in der Gesundheitsverwaltung Beschäftigten dann doch nicht mehr so groß, wie es zunächst scheint.</p>
<p style="text-align: justify;">Sind Sie an weiteren Zahlen interessiert, etwa dazu, wie viel Geld im Jahr 2011 im Gesund-heitswesen ausgegeben wurde und auf welche Bereiche die in der Gesundheitsverwaltung Tätigen aufgeteilt sind, dann sind Sie auf</p>
<p><a href="http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/wirtschaftsfaktor-krankheit-gesundheits-verwaltung-so-gross-wie-luebeck-12578416.html%20">http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/wirtschaftsfaktor-krankheit-gesundheits-verwaltung-so-gross-wie-luebeck-12578416.html </a></p>
<p>genau richtig.</p>
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		<title>Was dauert länger: Warten auf Godot oder einen  Arzttermin?</title>
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		<pubDate>Tue, 29 Apr 2014 10:59:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Großmann]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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		<description><![CDATA[Vor einiger Zeit haben wir unsere Leser im Rahmen des Artikels „Droht in Deutschland ein Ärztemangel?“ dazu aufgefordert, uns ihre Meinung und ihre Erfahrungen mit Arztterminen mitzuteilen, insbesondere dazu, wie weit sie bis zum Spezialisten fahren mussten und wie lange es dauerte, bis sie einen Termin bekamen. Dem Thema der Wartezeit auf einen Arzttermin bei [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Vor einiger Zeit haben wir unsere Leser im Rahmen des Artikels „Droht in Deutschland ein Ärztemangel?“ dazu aufgefordert, uns ihre Meinung und ihre Erfahrungen mit Arztterminen mitzuteilen, insbesondere dazu, wie weit sie bis zum Spezialisten fahren mussten und wie lange es dauerte, bis sie einen Termin bekamen. Dem Thema der Wartezeit auf einen Arzttermin bei einem Facharzt hat sich nun auch die Große Koalition angenommen und dazu im Koalitionsvertrag (S. 75) hierzu folgendes festgelegt:</p>
<blockquote><p><i>„Für gesetzlich Versicherte wollen wir die Wartezeit auf einen Arzttermin deutlich reduzieren. Sie sollen sich zukünftig bei Überweisung an einen Facharzt an eine zentrale Terminservicestelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) wenden können. Diese vermittelt innerhalb einer Woche einen Behandlungstermin. Für den Termin soll im Regelfall eine Wartezeit von vier Wochen nicht überschritten werden. Gelingt dies nicht, wird von der Terminservicestelle ein Termin – außer in medizinisch nicht begründeten Fällen – zur ambulanten Behandlung in einem Krankenhaus angeboten. Die Behandlung erfolgt dann zu Lasten des jeweiligen KV-Budgets. Diese Terminservicestellen können in Kooperation mit Krankenkassen betrieben werden.“ </i></p></blockquote>
<p style="text-align: justify;">Was zunächst nach einer guten Idee klingt und die Patientenversorgung verbessern soll, stellt sich bei näherem Hinsehen allerdings als möglicherweise nicht hinreichend durchdachter Vorschlag dar:</p>
<p style="text-align: justify;">So hat bereits der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, deutliche Kritik geübt und diesen Vorschlag als &#8220;unsinnig&#8221; bezeichnet. Gleichzeitig hält er einen Gegenvorschlag parat, indem er sich für die Einführung einer &#8220;dringlichen Überweisung&#8221; ausspricht, wonach Hausärzte ihre Patienten in dringenden Fällen zügig zu einem Facharzt übermitteln können. Wer dann allerdings ohne eine solche dringliche Überweisung des Hausarztes einen Termin bei einem Facharzt wünscht, müsse gegebenenfalls etwas längere Wartezeiten in Kauf nehmen. Wichtig sei jedenfalls, dass das Terminmanagement weiterhin in den Händen der Ärzte bleibe und Termine beim Facharzt nach wie vor aus medizinischen Gründen vergeben werden. Die Termingarantie hingegen könnte dazu führen, dass weniger schwere Fälle in den Krankenhäusern landen. Hierauf seien die Krankenhäuser aber nicht eingestellt. Außerdem ist zu befürchten, dass niedergelassene Ärzte benachteiligt werden, weil die Krankenhäuser ihnen Patienten &#8220;wegnehmen&#8221;.</p>
<p style="text-align: justify;">Und wie ist die Forderung nach kürzeren Wartezeiten beim Facharzt mit dem ebenfalls ins Spiel gebrachten Recht auf ärztliche Zweitmeinung unter einen Hut zu bekommen?</p>
<p style="text-align: justify;">Auf jeden Fall tun sich hier im Gesundheitswesen neue Baustellen auf. Aber wer hat den Patienten um seine Meinung gefragt?</p>
<p style="text-align: justify;">Dies tun wir hiermit und bitten um Diskussionsbeiträge.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Quellen:</p>
<p>-          <a href="http://www.zeit.de/wirtschaft/2014-01/facharzt-wartezeiten-koalitionsvertrag">http://www.zeit.de/wirtschaft/2014-01/facharzt-wartezeiten-koalitionsvertrag</a></p>
<p>-          <a href="http://www.tagesschau.de/inland/facharzttermine100.html">http://www.tagesschau.de/inland/facharzttermine100.html</a></p>
<p>-          <a href="http://www.n-tv.de/politik/Aerztepraesident-will-Dringliche-Ueberweisung-article11978331.html">http://www.n-tv.de/politik/Aerztepraesident-will-Dringliche-Ueberweisung-article11978331.html</a></p>
<p>-          <a href="http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.11025.11789.11846">http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.11025.11789.11846</a></p>
<p><a href="http://www.rp-online.de/politik/deutschland/bestechlichkeit-unter-strafe-stellen-aid-1.3910328">http://www.rp-online.de/politik/deutschland/bestechlichkeit-unter-strafe-stellen-aid-1.3910328</a></p>
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		<title>Gehören Internetärzte bald der Vergangenheit an?</title>
		<link>http://www.aerzte-aerger.de/gehoren-internetarzte-bald-der-vergangenheit-an/</link>
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		<pubDate>Tue, 29 Apr 2014 10:39:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Großmann]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Vorstellung, nicht mehr stundenlang im Wartezimmer warten zu müssen und dann mit dem Arzt über möglicherweise unangenehme oder gar peinliche Beschwerden zu sprechen, mag für einige ja verlockend klingen. Doch wo viele Vorteile sind, da lauern – oftmals versteckt – auch Tücken. Im Fall von Internetärzten, wie beispielsweise „DrEd“, sogar ganz gravierende. Bei „DrEd“ [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die Vorstellung, nicht mehr stundenlang im Wartezimmer warten zu müssen und dann mit dem Arzt über möglicherweise unangenehme oder gar peinliche Beschwerden zu sprechen, mag für einige ja verlockend klingen. Doch wo viele Vorteile sind, da lauern – oftmals versteckt – auch Tücken. Im Fall von Internetärzten, wie beispielsweise „DrEd“, sogar ganz gravierende.</p>
<p style="text-align: justify;">Bei „DrEd“ handelt es sich um eine Onlinepraxis, die im Jahr 2011 gegründet wurde und von London aus von deutschen Ärzten betrieben wird. Warum die deutschen Ärzte ihren Sitz in London haben, fragen Sie sich? Ganz einfach: weil es dort erlaubt ist, Patienten aus der Ferne ärztlich zu beraten und zu behandeln, hierzulande aber nicht. Und das sog. Ferndiagnoseverbot gilt hier mit guten Gründen, denn ohne persönliche Untersuchung ist das Risiko einer falschen Diagnose und einer Fehlbehandlung (beispielsweise durch die Verschreibung eines falschen Medikaments, das durch ausgelöste Nebenwirkungen mehr schadet als hilft) viel zu hoch.</p>
<p style="text-align: justify;">Obschon die Medikamente und die Hinweise dazu in der virtuellen Patientenakte laut Stiftung Warentest in Ordnung sind – der Patientenschutz ist u. E. insgesamt durch unzureichende Anamnese- und Diagnosemöglichkeiten, die mangelnde Aufklärung und Beratung des Patienten um unmittelbaren Dialog von Angesicht zu Angesicht und die Gefahr der Verschreibung eines falschen Medikamentes massiv gefährdet. Außerdem werden die Patienten zum Teil mit hohen Kosten konfrontiert: die anfallenden Kosten sind nämlich abhängig von der jeweiligen Art der Erkrankung sowie dem Aufwand der Diagnose und liegen zwischen 9,- und 49,- Euro. Von der Krankenkasse dürften diese Kosten in der Regel wohl nicht übernommen werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Dennoch boomt das Geschäft: Seit dem Start des deutschsprachigen Angebots im Jahr 2011 wurden laut eigener Aussage mehr als 15.000 deutsche Patienten behandelt. „DrEd“ sieht sich selbst insbesondere in der Pflicht, auf den „sensiblen Bereichen“ tätig zu werden: Erektionsstörungen, Geschlechtskrankheiten, „Pille danach“.</p>
<p style="text-align: justify;">Möglicherweise sinkt die Gefahr unbehandelter Krankheiten durch das Angebot sogar, weil manche Patienten, die sonst aus Scham gar nicht zum Arzt gehen würden, wenigstens das Online-Portal aufsuchen.</p>
<p style="text-align: justify;">Gleichzeitig nehmen die Patienten durch den fehlenden direkten Kontakt zwischen Arzt und Patient aber hohe Risiken in Kauf. Zwar obliegt es jedem Patienten selbst, sich für oder gegen die Konsultation eines Internetarztes zu entscheiden; ob allerdings bei vielen Betroffenen das Wissen über die Risiken der Inanspruchnahme von Internetärzten hinreichend bekannt und kritisch reflektiert worden ist, steht in Frage. Und wie kann sich das unbedingt erforderliche persönliche Arzt-Patient-Vertrauensverhältnis herausbilden? Erhöht nicht sogar die Bildschirm-Diagnose auch im Übrigen die Hemmschwelle, zum Arzt des Vertrauens zu gehen? Zu fordern ist im Gegenteil die Intensivierung der „sprechenden Medizin“.</p>
<p>Daher schlagen nun auch die Behörden Alarm und warnen vor Internetärzten. In politischen Kreisen ist sogar von einem möglichen Verbot von Internetärzten die Rede. Entsprechend ist im aktuellen Koalitionsvertrag der Großen Koalition zu lesen:</p>
<blockquote><p> <i>„Wir werden klarstellen, dass Voraussetzung für die Erstverschreibung von Arzneimitteln ein direkter Arzt-Patienten-Kontakt sein muss. Online-Konsultationen reichen dafür nicht aus, sondern bergen das Risiko von Fehldiagnosen und können so den Patientenschutz gefährden.“ </i></p></blockquote>
<p>Insofern könnte schon bald das Aus für derartige Online-Dienste kommen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Quellen:</p>
<p>- Artikel „Koalition will Internet-Ärzten das Handwerk legen“, FAZ vom 14.11.2013</p>
<p>- Koalitionsvertrag 2013, 17, 81</p>
<p>- <a href="http://www.test.de/DrEd-Riskanter-Besuch-beim-Online-Arzt-4420335-0/">http://www.test.de/DrEd-Riskanter-Besuch-beim-Online-Arzt-4420335-0/</a></p>
<p>- <a href="http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/zoff-um-dred-com-behoerden-warnen-vor-online-aerzten-a-889036.html">http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/zoff-um-dred-com-behoerden-warnen-vor-online-aerzten-a-889036.html</a></p>
<p>- <a href="http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/56011/Pille-danach-DrEd-schafft-Fakten">http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/56011/Pille-danach-DrEd-schafft-Fakten</a></p>
<p>- <a href="http://www.spiegel.de/spiegel/a-800890.html">http://www.spiegel.de/spiegel/a-800890.html</a></p>
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